Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns, dass Sie uns die Durchführung ihrer Reise anvertrauen. Uns liegt daran, Ihnen einen rundum gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehören jedoch auch klare rechtliche Regelungen, wie sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit, diese Reisebedingungen sorgfältig zu lesen, denn sie werden ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften der § 651a ff. BGB Bestandteil des Reisevertrags.

1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, online, per Telefax oder mündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, durch uns zustande. Über die Annahme informieren wir Sie unverzüglich durch unsere Reisebestätigung.

2. Bezahlung
2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung überweisen Sie uns bitte die ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt in der Regel 30 % des Reisepreises. Abweichungen ergeben sich durch geänderte Zahlungstaffel von Airlines und/oder Hotels. Die Anzahlung kann dadurch bis zu 100% betragen. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 641 k BGB insolvenzgesichert. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung / Rechnung übersandt.
2.2. Der restliche Reisepreis wird spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und Ihnen die Reiseunterlagen verabredungsgemäß zugesandt werden.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich vor der Buchung informieren.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen, die nach dem 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
4.4. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

5. Reiseversicherungen
Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten, es sei denn, sie ist ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung.

6. Rücktritt
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Stornogebühren für Hotelpauschalreisen betragen (wenn nicht abweichend auf der Rechnung vermerkt) pro Person in Prozent des jeweiligen Reisepreises: bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30 %. Abweichungen ergeben sich durch geänderte Stornierungsstaffel von Airlines und/oder Hotels. Die Stornierungskosten können dadurch bis zu 100% betragen. Für Ferienvillen gelten gesonderte Stornobedingungen, die jeweils in der Buchungsbestätigung ausgewiesen werden. Für Flüge oder Bausteinflüge gilt ab Buchungsdatum immer 100 % des Reisepreises. Die Stornogebühren für Hoteleistungen richten sich nach den Vorgaben der Hotelpartner.
6.3. Wahlweise können wir anstelle dieses Ersatzanspruches eine angemessene Rücktrittspauschale in Höhe eines vom Hundertsatzes des Reisepreises verlangen, die sich in der Regel an den vereinbarten Stornobedingungen unserer Vertragspartner orientiert.
6.4. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

7. Umbuchung
Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) gegen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 25,00 p.P. vor. Bitte beachten Sie, dass eine Umbuchung nur innerhalb der vereinbarten Stornofristen möglich ist. Nach Ablauf der Stornofristen kann eine Umbuchung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag um gleichzeitiger Anmeldung zur geänderten Reise durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Wechsel des Reiseteilnehmers
8.1. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind in der Regel bis zum Reisebeginn möglich. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 p.P. zu verlangen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder vertragliche Vereinbarungen mit den Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Villa etc.) entgegenstehen.
8.2. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch selbstverständlich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.)erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Weiter haften wir für ein Verschulden der von uns mit der Leistungserbringung betrauten Person (Leistungsträger).

12. Gewährleistung
12.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder vertragsgemäß erbracht werden, können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, uns oder unserer Vertretung vor Ort den Mangel anzuzeigen. 12.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie – in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

13. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Mängelanzeige

Sie sind verpflichtet, unabhängig von der Zahlungsart nach Zugang der Überweisungsbestätigung bzw. Belastung des Kreditkartenkontos eine umfassende Prüfung ihrer Richtig- und Vollständigkeit vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so entfällt die Berechtigung, aufgrund der nicht gerügten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten, soweit Sie mit der Buchungsbestätigung hierauf besonders hingewiesen wurden.

Die Ihnen ausgehändigten Buchungsbestätigungen jedes vermittelten Leistungsträgers, Flugscheine, Hotel- und Mietwagengutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen sind von Ihnen unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen.

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit REISS Reisen und Events GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von itravel vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an itravel unter diesen Kontaktdaten

Tel.: 0049 (0) 2131 – 7533892

Mob.: 0049 (0) 179 – 59 012 01

E-Mail: info@reissreisen.de

zur Kenntnis zu bringen.

Der Vertreter von REISS Reisen und Events GmbH vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht befugt sind, in unserem Namen Ansprüche anzuerkennen bzw. über Erstattungen zu entscheiden. Bitte setzen Sie sich dazu immer mit uns direkt in Verbindung.

Will der Kunde/Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art kündigen, sofern er erheblich ist, hat er zuvor REISS Reisen und Events GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von REISS Reisen und Events GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige und unwillkürliche Abhilfe notwendig ist.

14. Beschränkung der Haftung
14.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob noch fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
14.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet waren.
14.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist weiterhin insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14.4. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelahara und der Montrealer Vereinbarung (nur soweit Flüge nach USA und Kanada betroffen sind). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden.
15.2. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt.
15.3. Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

16. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
16.1. Wir informieren Sie über die wesentlichen Pass- Visaund Gesundheitsbestimmungen für deutsche Staatsbürger. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.
16.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet REISS Reisen und Events GmbH, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist REISS Reisen und Events GmbH verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald REISS Reisen und Events GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie Sie informieren.

Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss REISS Reisen und Events GmbH Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

18. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

REISS Reisen und Events GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass itravel nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Rücklegung dieser Reisebedingungen für itravel verpflichtend würden, informiert itravel die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. REISS Reisen und Events GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/commission/index_en hin.

Für Sie und Reisende, soweit sie nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich die Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können ausschließlich an deren Sitz verklagt werden.

Für Klagen von REISS Reisen und Events GmbH gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Neuss vereinbart.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

20. Gerichtsstand
Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.

21. Service – Entgelt
Wir behalten uns vor, folgende Gebühren für erbrachte Leistungen dem Reisenden in Rechnung zu stellen.

Flug:
Pro Flugticket € 50,-

Hotel / Mietwagen:
Nicht über Veranstalter gebucht € 15,-

Bearbeitung eines Versicherungsfalles
Bis Umsatz € 1.000,- € 20,-
Bis Umsatz € 3.000,- € 40,-
Bis Umsatz € 5.000,- € 60,-
Bis Umsatz € 10.000,- € 100,-
Ab Umsatz € 10.000,- € 200,-

Visagebühren
Zzgl. Gebühren der Botschaft € 20,-

Gebühr für Kreditkartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass eine Zahlung mit Kreditkarte nicht immer möglich ist.

Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 10.02.2018 und gelten für alle Reisen mit REISS Reisen und Events GmbH, Fichtestraße 34, 41464 Neuss.

Den aktuellen Stand der Reisebedingungen schicken wir Ihnen gerne zu.